Ein gemütlicher Grillabend mit der Familie und mit Freunden ist eine willkommene Abwechslung im Alltag. Auch wer in einer Mietwohnung lebt, muss nicht auf das Grillvergnügen verzichten. Wer auf dem Balkon grillen möchte, sollte jedoch ein paar Punkte beachten, um Ärger mit den Nachbarn und dem Vermieter zu vermeiden.
Darf man überhaupt auf dem Balkon grillen?
Grundsätzlich darfst du im Garten, auf der Terrasse und auf dem Balkon grillen – wenn es dein Eigentum ist. Wenn du zur Miete wohnst, dann musst du den Vermieter um Erlaubnis fragen, um im gemeinschaftlich genutzten Garten zu grillen. Auf dem Balkon darfst du aber auch bei einer Mietwohnung grundsätzlich grillen, ohne den Vermieter um Erlaubnis fragen zu müssen. Grillen wird als sogenannte sozialadäquate Handlung angesehen, die grundsätzlich geduldet werden muss. Das bedeutet für dich, das Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt und nicht per Gesetz verboten. Der Vermieter hat jedoch das letzte Wort und du musst generell ein paar Dinge beachten, wenn du auf dem Balkon grillen möchtest.
Wann ist es verboten?
Eine Antwort auf diese Frage findest du in deinem Mietvertrag oder in der Hausordnung. In diesen beiden Verträgen kann der Vermieter bestimmen, dass das Grillen auf dem Balkon in seinem Haus verboten ist. Der Gesetzgeber macht hier keine besonderen Vorgaben. Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt. Der Vermieter hat jedoch das Recht, für sein Haus ein Verbot auszusprechen und in den Mietvertrag und/oder in die Hausordnung aufzunehmen. Das heißt, für das Grillen auf dem Balkon hat das Mietrecht Vorrang vor anderen Vorschriften.
Wenn es laut Mietvertrag oder Hausordnung verboten ist, auf dem Balkon zu grillen, dann musst du dich als Mieter an dieses Verbot halten. Dabei spielt es keine Rolle, ob du mit einem Holzkohlegrill oder einem raucharmen Gas- oder Elektrogrill auf dem Balkon grillen möchtest. Das vom Vermieter ausgesprochene Grillverbot umfasst alle Grillgeräte und gilt grundsätzlich. Die weitverbreitete Meinung, dass man mit einem Elektrogerät immer auf dem Balkon grillen darf, ist daher falsch. Wenn du dich nicht an dieses Verbot hältst, musst du im schlimmsten Fall mit der Kündigung deiner Wohnung rechnen.
Grundsätzlich gilt es, Ärger beim Grillen auf dem Balkon zu vermeiden
Selbst wenn das Grillen auf dem Balkon laut Mietvertrag nicht verboten ist, wird rücksichtsloses Verhalten in aller Regel nicht toleriert. Was als rücksichtslos angesehen wird, ist ebenfalls nicht eindeutig definiert. Wenn sich ein Nachbar jedoch durch Rauch und Asche von deinem Grill gestört fühlt, kann er dagegen vorgehen.
Es ist möglich, dass du vom Ordnungsamt zu einer Geldbuße verdonnert wirst, wenn der Rauch von deinem Grill in die Nachbarwohnung zieht. Da oft in den Abendstunden gegrillt wird, verstehen viele Nachbarn keinen Spaß, wenn der Rauch von deinem Grill in ihr Schlafzimmer zieht. Ruft ein Nachbar dann die Polizei oder das Ordnungsamt, musst du mit einer Strafe rechnen. Die Belästigung durch den Grill kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Die Ahndung als Ordnungswidrigkeit ist durch die Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes möglich. Die Bestrafung wird in den einzelnen Bundesländern aber unterschiedlich gehandhabt.
Um Ärger mit dem Nachbarn und dem Vermieter zu vermeiden, solltest du immer darauf achten, dass deine Nachbarschaft beim Grillen nicht durch Ruß und Rauch belästigt wird. Dies gilt insbesondere, wenn du einen Holzkohlegrill verwendest. Eine übermäßige Rauchentwicklung und Ärger mit dem Nachbar beim Grillen mit Holzkohle kannst du durch die Verwendung geeigneter Grillkohle verhindern. Im Handel gibt es verschiedene Angebote mit raucharmer Holzkohle und Grillbriketts. Qualitativ hochwertige Holzkohle raucht in der Regel weniger als Billigkohle. Achte bei der Lagerung darauf, dass die Kohle nicht feucht wird. Je feuchter die Kohle ist, umso mehr Rauch entwickelt sie beim Grillen.
Wie oft darf man auf dem Balkon grillen?
Manche Grillfreunde würden am liebsten jeden Tag grillen. Tatsächlich macht der Gesetzgeber keine ausdrücklichen Vorgaben dazu, wie oft in der Woche, im Monat oder im Jahr auf dem Balkon gegrillt werden darf. Auch die Entscheidungen der zuständigen Gerichte gehen hier zum Teil weit auseinander. Manche Richter erlauben, bis zu zweimal im Monat auf dem Balkon zu grillen. Andere wiederum sagen, dass dreimal Grillen in der Saison genug ist. Wenn du auf deinem Balkon gerne grillen willst und darfst, dann solltest du einfach mal mit deinen Nachbarn sprechen, um zu klären, ob und ab wann sie das Grillen als störend empfinden würden. Und wenn dir die Nachbarn sympathisch sind und ebenfalls gerne grillen, kannst du sie ja mal zu einem gemeinsamen Grillabend einladen.
Muss ich auf die Uhrzeit achten?
Prinzipiell müssen Nachbarn nach 22 Uhr weder laute Geräusche noch Gerüche von deinem Grill akzeptieren. Das Oberlandesgericht in Oldenburg hat jedoch entschieden, dass Grillabende mit allem, was dazugehört, viermal im Jahr bis 24 Uhr verlängert werden können. Andere Gerichte machen hier paar andere Vorgaben. Wie lange du auf deinem Balkon grillen darfst, ist im Prinzip immer eine Einzelfallentscheidung. In aller Regel beginnt die Nachtruhe in den meisten Gemeinden jedoch um 22 Uhr. Danach kannst du natürlich noch mit deinen Freunden auf dem Balkon zusammen sitzen und den Abend bei einem letzten Glas Wein ausklingen lassen. Ihr solltet dann aber sehr leise sein.