Band-Proberaum im Mehrfamilienhaus – Was muss ich beachten?
Bei einem Proberaum im Mehrfamilienhaus ist Ärger mit den Nachbarn bereits vorprogrammiert. Dennoch gibt es Möglichkeiten, ganz ohne Stress und Verstoß gegen den Lärmschutz im Mehrfamilienhaus zu proben. Eine gute Schalldämmung ist neben den Einhaltungen der Ruhezeiten das A und O für ein friedliches Miteinander.
Was sagt das Mietrecht?
Im Mietrecht steht, dass das Musizieren in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses nicht untersagt ist. Doch das Mietrecht besagt auch, dass eine Lärmbelästigung der Nachbarn auszuschließen ist und dass die Ruhezeiten eingehalten werden müssen. Eine Bandprobe ist ein ganz anderes Thema. Schließlich geht es hier nicht um ein Instrument, wie ein Klavier oder eine Gitarre, sondern um ein Ensemble mehrerer Instrumente inklusive einem Schlagzeug. Hast du unter ehrlichen Angaben einen Proberaum im Mehrfamilienhaus gemietet, darfst du natürlich auch mit deinen Bandkollegen musizieren. Ehe die erste Session veranstaltet wird, musst du dich allerdings um einen adäquaten Lärmschutz im Mehrfamilienhaus kümmern. Tipp: Die häufig verwendeten Eierpappen reichen als Lärmschutz in einem Mehrfamilienhaus nicht aus, da sie nur den Schall, aber nicht die Lautstärke mindern.
Warum sich Gespräche mit den Nachbarn lohnen
Bist du erst einmal mit deinem Proberaum im Mehrfamilienhaus eingezogen, hast du den Zeitpunkt für ein klärendes und erklärendes Gespräch bereits verpasst. Suche den Kontakt zu allen Anwohnern, ehe du den Mietvertrag für deinen Proberaum im Mehrfamilienhaus unterzeichnest. Hält sich deine Band an die Ruhezeiten und probt nicht zu spätabendlicher Stunde, wird es – sofern du dich um den Lärmschutz im Mehrfamilienhaus kümmerst – in vielen Fällen nicht zu Beschwerden kommen. Ausnahmen bestätigen die Regel. Leben vorwiegend ältere Menschen oder Familien mit Kleinkindern in der unmittelbaren Nachbarschaft, ist ein Proberaum im Mehrfamilienhaus keine gute Idee, da er sich schnell zum „Problemraum“ entwickeln würde.
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Keller zum Proberaum im Mehrfamilienhaus umbauen – geht das?
Prinzipiell kannst du die Kellerräumlichkeiten für einen Proberaum im Mehrfamilienhaus nutzen. Die Frage ist, was die Mieter über den Kellerräumlichkeiten von deiner Idee halten. Während ein Steinkeller im Altbau verhältnismäßig schalldicht ist, wirst du im Neubau in puncto Lärmschutz im Mehrfamilienhaus vor eine große Herausforderung gestellt. Trotz dichter Dämmung und einer schwingenden Membran zwischen der Wand, der Decke und der Dämmverkleidung ist es nicht möglich, einen wirklich geräuschdichten Raum zu schaffen. Du musst auch wissen, dass du für den Lärmschutz im Mehrfamilienhaus ganz allein verantwortlich bist und dich nicht darauf verlassen solltest, dass sich der Vermieter kostentechnisch daran beteiligt. Neben den Maßnahmen zum Lärmschutz ist es im Mehrfamilienhaus nötig, die Ausgabelautstärke bei euren Proben auf ein Minimum zu stellen. Ob das Freude bereitet, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Schall- und Lärmschutz: Im Mehrfamilienhaus essenziell
Es gibt eine ganze Bandbreite an Materialien, mit denen du den Proberaum im Mehrfamilienhaus von innen verkleiden kannst. Wie bereits angesprochen, bieten Eierpappen keinen Lärmschutz. Im Mehrfamilienhaus empfiehlt es sich, die Dämmschicht aus mehreren Lagen (Zwiebellook) anzubringen und auf diesem Weg für eine effektive Schalldämmung zu sorgen. Wichtig: Die beste Verkleidung beim Proberaum im Mehrfamilienhaus ist ineffektiv, wenn du die Fenster und die Tür nicht abdichtest. Günstig kannst du den Proberaum im Mehrfamilienhaus mit Styropor dämmen. Das Material eignet sich optimal für den Lärmschutz, auf den du im Mehrfamilienhaus achten musst. Doch wenn es sich um einen Keller handelt und der Proberaum im Mehrfamilienhaus vielleicht feucht ist, kann Styropor zu einer Verschlimmerung des Problems und zur sich darunter entwickelnden Schimmelbildung führen. Es ist wirklich nicht einfach, den richtigen Lärmschutz für ein Mehrfamilienhaus zu schaffen und dafür nicht tiefer als gewünscht in die Tasche greifen zu müssen.
Wann der Vermieter Bandproben im MFH verbieten darf
Als Eigentümer kann der Vermieter jederzeit einschreiten und Bandproben verbieten. Der häufigste Grund beruht auf mangelndem Lärmschutz im Mehrfamilienhaus. Beschweren sich die Nachbarn, wirst du den Proberaum im Mehrfamilienhaus nicht länger nutzen dürfen. Ein weiterer Grund für ein Verbot und die Kündigung des Mietvertrags für einen Proberaum im Mietvertrag sind Bandproben, die mit Gästen einhergehen. Fühlen sich die Mieter belästigt und in ihrer Ruhe oder Sicherheit gestört, nützt auch der beste Lärmschutz im Mehrfamilienhaus nichts – der Vermieter hat das Recht, den Proberaum im Mehrfamilienhaus zu kündigen. Es hilft nicht, wenn du dich auf das Mietrecht berufst.
Denn dort geht es um in Zimmerlautstärke gespielte Hausmusik und nicht um Bandproben, die mit mehreren Instrumenten und oft auch mit größeren Partys einhergehen.
Fazit: Ein Proberaum im Mehrfamilienhaus kann funktionieren
Kümmere dich um den Lärmschutz, wenn du im Mehrfamilienhaus proben willst. Auch wenn ein Proberaum in einem Mehrfamilienhaus ein heikles Thema ist, kann es doch funktionieren. Im Vorfeld geführte Gespräche mit den Nachbarn, ein gutes Dämmkonzept und die Einhaltung der mietrechtlichen Verordnung sowie der Hausordnung beugen Ärger vor. Dein Hauptaugenmerk bei einem Proberaum im Mehrfamilienhaus ist der Lärmschutz, denn ein Mehrfamilienhaus ist oft sehr hellhörig. Nimm Rücksicht auf die Nachbarn. In der Praxis hat es sich neben dem optimalen Lärmschutz im Mehrfamilienhaus bewährt, wenn deine Band die Nachbarn zu einer eurer Proben einlädt und ihr euch besser kennenlernt.